AGB - Gerüstbau Knieps

Gerüstbau Knieps

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gerüstbau der Firma Gerüstbau Knieps Sonnscheidstr. 7 53505 Mayschoß
1.       Geltung der Bedingungen und Vertragsschluss
Soweit nachstehend nichts Andreas vereinbart, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die DIN 18451 (Richtlinie für die Vergabe und Abrechnung bei Gerüstbauarbeiten), die technischen Vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage. Die entsprechenden Texte können bei uns eingesehen werden.
2.       Montageleistungen
Der Leistungsabruf durch den Auftraggeber hat generell schriftlich und mindestens 3 Werktage vor dem Auf- und Abbautermin zu erfolgen.
3.       Preise
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, berechnen sich die Preise gemäß unserem Angebot und Aufmaß entsprechend DIN 18451. Mit dem Preis wird eine Grundvorhaltezeit von 4 Wochen ab Lieferdatum abgegolten. Für jede weitere angefangene Kalenderwoche werden Vorhaltekosten vom Gesamtpreis berechnet.
4.       Aufstellungsbedingungen
Die Gerüste dürfen nur für den im Vertrag festgesetzten Zweck benutzt werden. Die Gerüstkonstruktion wird nach DIN 4420 errichtet. Änderungen am Gerüst dürfen nur durch uns erfolgen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber für sämtliche entsprechenden Schäden. Der Auftraggeber ist während der gesamten Vorhaltezeit für den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüsts und die ordnungsgemäße Benutzung verantwortlich. Er haftet für entstehende Schäden und Verluste an Gerüstmaterial, es sei denn, die Auftragnehmerin hätte Schäden oder Verluste zu vertreten oder es handelte sich um natürlichen Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung.
Für die Planierung und die Tragfähigkeit der Standflächen trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
Müssen Gerüste auf Nachbargrundstücken oder Nachbargebäude errichtet werden, so verpflichtet sich der Arbeitgeber, vorab eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers einzuholen.
5.       Mietzeit
Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Benutzbarkeit. Die Vorhaltezeit endet mit der schriftlichen Abmeldung des Gerüstes durch den Auftraggeber.
6.       Freigabe von Gerüsten zum Abbau
Die Freigabe zum Abbau der Gerüste hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Abmeldungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Die Mietzeit endet mit Eingang der schriftlichen Freigabe von uns. Verzögerungen des Abbaus, welche durch den Auftraggeber bedingt sind, verlängern die Mietzeit entsprechend.
7.       Pflichten bei der Rückgabe
Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben. Er haftet unabhängig von seinen Verschulden für entstanden und Verluste am Gerüstmaterial mit Ausnahme jener, welche auf uns oder natürlichen Verschleiß bei vertragsgemäßer Nutzung zurückzuführen sind.
Werden Gerüstteile nicht besenrein übergeben, so werden diese von uns mit Spezialmaschinen gereinigt. Die Kosten hat der Auftraggeber zu Tragen. Hat der Auftraggeber die Benutzung des Gerüsts bis zum Abmeldetermin nicht beendet oder das Gerüst nicht mit allen Einrichtungen besenrein zum Abbau bereitgestellt, gilt die Abmeldung als nicht erfolgt und die Mietzeit verlängert sich entsprechend. Kosten für die zusätzliche An- und Abfahrten sowie evtl. Wartezeiten sind dann vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch, wenn abgerufene Gerüstarbeiten nicht durchgeführt werden können, aus Gründen, welche nicht in unserer Verantwortung liegen.
8.       Zahlungsbedingungen
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, gelten die Zahlungsbedingungen gem. § 16 VOB. Danach beträgt die Zahlungsfrist für Abschlagsrechnungen 21 Tage und für Schlussrechnungen 30 Tage.
9.       Schäden an einzurüstenden Sachen
Für Schäden, die beim Aufbau, der Benutzung oder beim Abbau des Gerüsts an Sachen entstehen, die einzurüsten sind oder sich in unmittelbarer Nähe des Gerüsts oder dem Weg zum Gerüst befinden, haften wir nur, wenn uns bzw. unseren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.  Jede Ersatzpflicht ist Ausgeschlossen, wenn offensichtliche Schäden zum Beispiel an Fensterscheiben oder Beleuchtungsanlagen nicht sofort, an sonstigen oder binnen 3 Arbeitstagen nach ihrer Entstehung, uns schriftlich angezeigt werden.
Impressum
Gerichtsstand: Bad Neuenahr-Ahrweiler

Volksbank RheinAhrEifel eG                                 Kreissparkasse Ahrweiler
IBAN: DE79 5776 1581 0550 7898 00                 IBAN: DE53 5775 1310 0000 2604 14
BIC: GENODED1BNA                                         BIC: MALADE51AHR
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